Um Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Antrag bei der jeweiligen Pflegekasse stellen. Bis 31.12.2016 war ein Antrag auf Pflegestufe notwendig, ab 01.01.2017 wird im Zuge des zweiten Pflegestärkungsgesetzes ein Antrag auf Pflegegrad  erforderlich.

Im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgestzes ersetzen die fünf neuen Pflegegrade die bisher geltenden drei Pflegestufen, zudem ändert sich das Begutachtungsverfahren zur Einstufung in einen Pflegegrad. Was jedoch gleich bleibt: Ohne Antrag erhält man keinen Pflegegrad und damit auch keine Leistungen aus der Pflegekasse. Hier steht ein Antragsformular zum Download zur Verfügung. Damit können Sie einen Pflegegrad beantragen.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff bestimmt den Pflegegrad

Die Grundlage aller Leistungen der Pflegeversicherung bildet der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff aus dem Elften Buch Sozialversicherungsgesetz (SGB XI), der genau definiert, wann ein Mensch per Gesetz als pflegebedürftig gilt. Daraus ergibt sich ein Pflegegrad und der Anspruch auf den Umfang von Pflegeleistungen.

 

Pflegegrad beantragen – So stellen Sie den Antrag

Ab 01.01.2017 gibt es fünf Pflegegrade zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit – doch welcher Pflegegrad kommt für Sie bzw. Ihren Angehörigen in Frage? Diese Frage müssen nicht Sie beantworten, sondern die zuständige Pflegekasse, die der entsprechenden Krankenkasse angeschlossen ist. Dabei ist es einerlei, ob Antragsteller privat oder gesetzlich versichert sind. Beide Krankenversicherungen arbeiten mit Gutachtern (des MDK oder der MEDICPROOF) zusammen, die Antragsteller im Rahmen des „Neuen Begutachtungsverfahren NBA“ untersuchen.

In 6 Schritten zum Pflegegrad – So geht’s

  1. Fällt Ihnen auf, dass Ihr Angehöriger immer mehr und dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist, so können Sie für ihn oder mit ihm zusammen einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Auch wenn Sie bei Ihren Eltern, Großeltern oder Bekannten eine angehende Demenz beobachten, kann für sie ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse bestehen.
  2. Rufen Sie bei der zuständigen Pflegekasse Ihres Angehörigen an oder schreiben Sie einen kurzen, formlosen Brief an die Pflegekasse und beantragen Sie für ihn Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Pflegekassen sind den zuständigen Krankenkassen angeschlossen. Sie werden nach dem Anruf ein Formular per Post erhalten.
  3. Sofern Sie den Antrag telefonisch gestellt haben, erhalten Sie nach dem Anruf ein Formular per Post, das Sie ausfüllen und vom Antragsteller bzw. seinem Bevollmächtigten unterschreiben lassen.
  4. Tipp: Machen Sie nur die nötigsten Angaben und gehen Sie bezüglich des Pflegebedarfs noch nicht ins Detail!
  5. Nachdem Sie den Antrag schriftlich eingereicht haben, wird sich ein Gutachter des MDK oder anderer Organisationen ankündigen, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren und den Antragsteller persönlich zu begutachten. 
  6. Spätestens fünf Wochen nach dem Besuch des Gutachters erhält der Antragsteller den Bescheid von der Pflegekasse über den zugewiesenen Pflegegrad.
  7. Sollte der Antragsteller fälschlicherweise keinen Pflegegrad erhalten bzw. ein zu geringer Pflegegrad anerkannt worden sein, so können Sie Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einlegen. Fordern Sie dafür das Gutachten des MDK bzw. der MEDICPROOF an.

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